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September 26, 2026
Textfreies Editorial-Motiv zu ETF-Verkauf, FIFO und Steuerabzug
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ETF verkaufen 2026: Steuern, FIFO, Teilfreistellung und Vorabpauschale richtig berechnen

Datenstand: 26. September 2026. Einen ETF zu verkaufen wirkt technisch simpel: Stückzahl eingeben, Order abschicken, fertig. Steuerlich ist der Vorgang deutlich komplizierter.

Viele Anleger schauen nur auf die sichtbare Performance im Depot. Für die tatsächliche Steuer zählen aber andere Größen: ursprüngliche Anschaffungskosten, FIFO-Reihenfolge, Teilfreistellung, bereits versteuerte Vorabpauschalen, Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag.

Deshalb kann dieselbe Verkaufsorder bei zwei Anlegern mit identischem Kursgewinn zu einer völlig unterschiedlichen Steuerbelastung führen.

Abgeltungsteuer: grundsätzlich 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer

FIFO: im selben Depot gelten zuerst angeschaffte Anteile grundsätzlich als zuerst verkauft

Aktienfonds: bei privaten Anlegern grundsätzlich 30 % Teilfreistellung

Vorabpauschale: bereits versteuerte Beträge mindern den später steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn

Sparer-Pauschbetrag 2026: 1.000 € je Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung

Die Steuer entsteht erst beim realisierten Gewinn

Solange ein ETF nur im Kurs steigt, liegt grundsätzlich ein nicht realisierter Gewinn vor. Beim Verkauf wird der Gewinn realisiert.

Vereinfacht gilt:

Veräußerungsgewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − direkt zurechenbare Kosten.

Diese Formel klingt einfach. In der Praxis entscheidet aber zuerst die Frage: Welche Anteile gelten überhaupt als verkauft?

FIFO: Warum die ältesten ETF-Anteile zuerst gelten

Bei Wertpapieren in Sammelverwahrung gilt steuerlich grundsätzlich FIFO: First In, First Out.

Hast du denselben ETF über Jahre per Sparplan gekauft und verkaufst später nur einen Teil, gelten im selben Depot grundsätzlich die ältesten Anteile als zuerst veräußert.

Das ist wichtig, weil gerade die ältesten Stücke häufig die höchsten stillen Gewinne haben.

Ein einfaches FIFO-Beispiel

Du besitzt 100 Anteile eines ETF:

  • 50 Anteile aus 2018 zu je 40 Euro,
  • 50 Anteile aus 2025 zu je 90 Euro.

Der aktuelle Kurs beträgt 100 Euro. Du verkaufst 50 Anteile.

Nach FIFO gelten die 50 Anteile aus 2018 als zuerst verkauft.

Gewinn:

(100 € − 40 €) × 50 = 3.000 €.

Die neueren Stücke mit nur 10 Euro Buchgewinn pro Anteil bleiben im Depot.

Warum die sichtbare Depotperformance täuschen kann

Viele Broker zeigen einen durchschnittlichen Einstandskurs an. Dieser Durchschnitt ist für die steuerliche FIFO-Berechnung nicht zwingend maßgeblich.

Ein Durchschnittskurs von 65 Euro würde im Beispiel einen Gewinn von 1.750 Euro vermuten lassen. Tatsächlich werden steuerlich aber die ältesten 40-Euro-Stücke verkauft.

Wer größere Teilverkäufe plant, sollte deshalb nicht nur auf den Durchschnittseinstand schauen.

Kann man FIFO durch einen Depotübertrag beeinflussen?

Ja, die FIFO-Betrachtung ist depotbezogen.

Wer bestimmte Tranchen in ein zweites Depot überträgt, kann dadurch die spätere Reihenfolge von Verkäufen strukturieren. Das ist kein Verkauf und grundsätzlich keine Realisierung, sofern dieselbe Person Eigentümer bleibt.

Wichtig sind jedoch saubere Anschaffungsdaten und ein korrekt ausgeführter Übertrag.

Unser neuer Guide zum Depotübertrag 2026 erklärt die Details.

Teilfreistellung: Warum Aktien-ETFs steuerlich günstiger sein können

Bei Aktienfonds sind für private Anleger grundsätzlich 30 Prozent der Erträge steuerfrei, wenn der Fonds die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Das bedeutet nicht, dass 30 Prozent des Verkaufserlöses steuerfrei sind. Die Teilfreistellung bezieht sich auf den steuerpflichtigen Ertrag.

Beispiel:

Realisierter Gewinn: 10.000 Euro.

30 Prozent Teilfreistellung: 3.000 Euro.

Steuerpflichtig bleiben 7.000 Euro.

Wie hoch ist die Steuer dann konkret?

Ohne Kirchensteuer und ohne freien Sparer-Pauschbetrag gilt vereinfacht:

7.000 Euro × 25 Prozent Kapitalertragsteuer = 1.750 Euro.

Darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag = 96,25 Euro.

Gesamtbelastung: 1.846,25 Euro.

Die effektive Steuer auf den ursprünglichen 10.000-Euro-Gewinn beträgt damit rund 18,46 Prozent.

Warum 26,375 Prozent bei Aktien-ETFs oft nicht die effektive Quote sind

Die oft genannte Belastung von 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer gilt auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag.

Durch die 30-prozentige Teilfreistellung wird bei qualifizierenden Aktienfonds aber nur 70 Prozent des Ertrags besteuert.

Deshalb liegt die effektive Belastung auf den gesamten Gewinn niedriger.

Sparer-Pauschbetrag senkt die Steuer weiter

2026 stehen einer alleinstehenden Person 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag zu. Zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner können grundsätzlich 2.000 Euro nutzen.

Wenn dieser Betrag noch nicht durch Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge verbraucht wurde, reduziert er den steuerpflichtigen ETF-Gewinn.

Unser Artikel zum Sparer-Pauschbetrag 2026 erklärt die Verteilung über mehrere Banken.

Vollständiges Beispiel mit Teilfreistellung und Pauschbetrag

Realisierter ETF-Gewinn: 10.000 Euro.

30 Prozent Teilfreistellung: 3.000 Euro.

Verbleibend: 7.000 Euro.

Freier Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro.

Steuerpflichtig: 6.000 Euro.

Kapitalertragsteuer: 1.500 Euro.

Solidaritätszuschlag: 82,50 Euro.

Gesamt: 1.582,50 Euro, sofern keine Kirchensteuer und keine weiteren Besonderheiten vorliegen.

Vorabpauschalen werden beim Verkauf angerechnet

Wer über mehrere Jahre einen thesaurierenden ETF hält, kann bereits Vorabpauschalen versteuert haben.

Diese bereits angesetzten Beträge dürfen beim späteren Verkauf nicht noch einmal besteuert werden.

Deshalb mindern frühere Vorabpauschalen den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.

Genau diese Mechanik verhindert eine echte Doppelbesteuerung.

Beispiel mit bereits versteuerten Vorabpauschalen

Ein Anleger realisiert 12.000 Euro wirtschaftlichen Gewinn.

Über frühere Jahre wurden insgesamt 1.500 Euro Vorabpauschalen steuerlich angesetzt.

Diese mindern die steuerliche Gewinnbasis.

Vereinfacht verbleiben 10.500 Euro vor Teilfreistellung.

Bei 30 Prozent Teilfreistellung sind davon 7.350 Euro steuerpflichtig, bevor der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt wird.

Warum die Vorabpauschale trotzdem Liquidität kostet

Die Anrechnung verhindert Doppelbesteuerung, aber nicht den Zeitpunktseffekt.

Steuer, die Jahre vor dem Verkauf abgeführt wurde, konnte in dieser Zeit nicht weiter investiert werden.

Unser Artikel zur Vorabpauschale 2027 zeigt die Berechnung für 2026 ausführlich.

Was passiert bei Verlust?

Verkaufst du einen ETF unter den steuerlichen Anschaffungskosten, entsteht grundsätzlich ein Verlust aus Kapitalvermögen.

Bei Fondsanteilen landet dieser Verlust typischerweise im allgemeinen Verlustverrechnungstopf und kann mit passenden positiven Kapitalerträgen verrechnet werden.

Das unterscheidet sich von Verlusten aus dem Verkauf einzelner Aktien, für die besondere Verlustverrechnungsregeln gelten.

Tax-Loss-Harvesting: Verluste bewusst realisieren?

Ein Anleger kann Verlustpositionen verkaufen, um steuerpflichtige Gewinne aus anderen Kapitalanlagen zu reduzieren.

Das wird oft als Tax-Loss-Harvesting bezeichnet.

In Deutschland ist dabei nicht nur die wirtschaftliche Entscheidung wichtig, sondern auch der jeweilige Verlusttopf.

Ein ETF-Verlust kann steuerlich anders nutzbar sein als ein reiner Aktienverlust.

Kann man den ETF direkt wieder zurückkaufen?

Deutschland kennt keine mit den USA identische Wash-Sale-Regel mit pauschaler 30-Tage-Sperre.

Ein unmittelbarer Rückkauf kann daher steuerlich grundsätzlich möglich sein.

Trotzdem sollte ein Verkauf wirtschaftlich nachvollziehbar sein. Spreads, Gebühren und Marktbewegungen können den Steuervorteil schnell reduzieren.

Wer am selben Tag verkauft und zurückkauft, trägt zusätzlich das Risiko schlechter Ausführung.

Ordertyp kann beim ETF-Verkauf mehr kosten als die Steueroptimierung spart

Große ETF-Verkäufe sollten nicht blind per Market Order in illiquiden Phasen ausgeführt werden.

Ein breiter Spread oder starke Slippage können schnell mehrere Zehntelprozent kosten.

Unser Guide zu Market Order vs. Limit Order zeigt die Unterschiede.

Warum Handelszeit bei ETFs wichtig ist

Bei ETFs auf US-Aktien sind Spreads häufig enger, wenn der US-Kassamarkt geöffnet ist.

Bei ETFs auf asiatische Märkte kann dagegen ein Teil der zugrunde liegenden Börsen geschlossen sein.

Ein ETF ist zwar handelbar, aber Market Maker müssen Unsicherheit in ihren Spread einpreisen.

Der steuerlich perfekte Verkaufszeitpunkt kann deshalb ein schlechter Handelszeitpunkt sein.

Was passiert bei einem ausschüttenden ETF?

Beim Verkauf gelten dieselben Grundregeln wie bei thesaurierenden Fonds.

Ausschüttungen wurden in den Vorjahren bereits separat besteuert. Sie erhöhen nicht noch einmal den späteren Veräußerungsgewinn.

Die Teilfreistellung kann sowohl Ausschüttungen als auch Veräußerungsgewinne betreffen, sofern der Fonds die Voraussetzungen erfüllt.

Wie werden Gebühren berücksichtigt?

Transaktionskosten, die unmittelbar mit Kauf oder Verkauf zusammenhängen, fließen grundsätzlich in die steuerliche Gewinnermittlung ein.

Kaufkosten erhöhen die Anschaffungskosten. Verkaufskosten mindern den Veräußerungserlös.

Bei modernen Neobrokern sind diese Beträge oft klein, bei großen Orders oder klassischen Banken können sie relevanter sein.

ETF-Verkauf bei ausländischem Broker

Bei einem deutschen Broker wird die Kapitalertragsteuer normalerweise automatisch berechnet und abgeführt.

Bei einem ausländischen Broker ohne deutschen Steuerabzug musst du Gewinne häufig selbst in der Einkommensteuererklärung angeben.

Das kann besonders kompliziert werden, wenn Vorabpauschalen, ausländische Ausschüttungen und mehrere Anschaffungstranchen zusammentreffen.

Was passiert bei einem Depotübertrag aus dem Ausland?

Wenn der neue deutsche Broker keine steuerlich verwertbaren Anschaffungsdaten erhält, kann der spätere automatische Steuerabzug von der tatsächlichen wirtschaftlichen Gewinnrechnung abweichen.

Deshalb sollten Anleger nach einem Auslandsübertrag die Einstandsdaten sofort prüfen und Unterlagen aufbewahren.

Teilverkauf zur Finanzierung eines größeren Kaufs

Angenommen, du benötigst 20.000 Euro aus einem ETF-Depot.

Es ist nicht zwingend optimal, einfach so viele Anteile wie nötig zu verkaufen.

Je nach FIFO-Struktur können ältere Tranchen deutlich höhere Gewinne enthalten als jüngere.

Ein vorher sauber strukturierter Depotübertrag kann bei langfristig geplanten Entnahmen helfen, verschiedene Anschaffungstranchen zu trennen.

Was ist mit einem ETF-Sparplan?

Ein Sparplan erzeugt sehr viele einzelne Kauftranchen.

Die Bank speichert diese Anschaffungsdaten automatisch. Beim Teilverkauf arbeitet die steuerliche Berechnung grundsätzlich FIFO-basiert.

Je länger der Sparplan läuft, desto größer kann der Unterschied zwischen Durchschnittseinstand und den steuerlich zuerst verkauften Altanteilen werden.

Wie viel Steuer kostet ein Verkauf von 100.000 Euro?

Der Verkaufserlös allein sagt fast nichts.

Beispiel:

Verkaufserlös: 100.000 Euro.

Anschaffungskosten der verkauften Stücke: 70.000 Euro.

Gewinn: 30.000 Euro.

Aktienfonds-Teilfreistellung 30 Prozent: 9.000 Euro steuerfrei.

Steuerpflichtig: 21.000 Euro.

Bei komplett verbrauchtem Sparer-Pauschbetrag und ohne Kirchensteuer:

Kapitalertragsteuer 5.250 Euro plus 288,75 Euro Solidaritätszuschlag.

Gesamtbelastung: 5.538,75 Euro.

Vom ursprünglichen wirtschaftlichen Gewinn von 30.000 Euro bleiben damit vor weiteren Besonderheiten rund 24.461 Euro nach dieser Steuer.

Warum „Gewinne bis 1.000 Euro steuerfrei realisieren“ zu kurz gedacht ist

Der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen.

Wenn bereits 700 Euro Tagesgeldzinsen und Dividenden angefallen sind, bleiben nur noch 300 Euro ungenutzt.

Außerdem wirkt bei Aktienfonds die Teilfreistellung vor dem Pauschbetrag.

Dadurch kann ein wirtschaftlicher ETF-Gewinn von mehr als 1.000 Euro vollständig innerhalb des verbleibenden Pauschbetrags liegen.

Ein Beispiel für gezielte Gewinnrealisierung

Ein Anleger hat noch 700 Euro Sparer-Pauschbetrag frei.

Er hält einen Aktien-ETF mit 1.000 Euro stillem Gewinn.

Nach 30 Prozent Teilfreistellung sind 700 Euro steuerpflichtig.

Damit kann der Verkauf im vereinfachten Beispiel vollständig innerhalb des noch freien Pauschbetrags liegen.

Ein anschließender Rückkauf erhöht den neuen steuerlichen Einstandskurs, verursacht aber Spread und gegebenenfalls Gebühren.

Wann ein Verkauf steuerlich sinnvoll sein kann

  • freier Sparer-Pauschbetrag am Jahresende,
  • Verluste in anderen Kapitalanlagen,
  • Portfolio-Rebalancing ohnehin geplant,
  • Entnahmephase beginnt,
  • ETF soll aus strategischen Gründen ersetzt werden.

Wann Steueroptimierung zur Falle wird

Steuer sollte nicht der einzige Grund sein, eine gute Investmentstrategie zu verändern.

Ein unnötiger Verkauf kann Handelskosten erzeugen, Marktbewegungen auslösen und einen attraktiven Fonds gegen ein schlechteres Produkt ersetzen.

Die beste Steuerstrategie ist wertlos, wenn sie die Anlageentscheidung verschlechtert.

Mehrere Depots: Warum dieselbe ETF-Position steuerlich auseinanderlaufen kann

Hältst du denselben ETF bei zwei Brokern, wird FIFO grundsätzlich depotbezogen betrachtet. Das bedeutet: Depot A kann alte, stark im Gewinn liegende Anteile enthalten, während in Depot B jüngere Stücke mit deutlich kleinerem Gewinn liegen.

Verkaufst du 50 Anteile aus Depot B, werden nicht automatisch zuerst die noch älteren Stücke aus Depot A berücksichtigt. Genau deshalb kann die Wahl des verkaufenden Depots die Höhe des realisierten steuerlichen Gewinns beeinflussen.

Für Anleger mit mehreren Depots lohnt sich deshalb eine einfache Dokumentation: Anschaffungsjahr, Stückzahl, historischer Einstand, bereits angesetzte Vorabpauschalen und aktueller Broker. Bei deutschen Brokern läuft der Steuerabzug zwar automatisiert, aber bei Depotüberträgen oder späteren Rückfragen des Finanzamts sind eigene Unterlagen äußerst hilfreich.

Besonders bei lang laufenden Sparplänen sollte man Abrechnungen und Jahressteuerbescheinigungen nicht nur im Broker-Archiv lassen. Ein Brokerwechsel Jahre später ist deutlich einfacher, wenn die ursprünglichen Kaufdaten weiterhin verfügbar sind.

Checkliste vor dem ETF-Verkauf

  1. Prüfe steuerlichen Einstand statt nur Durchschnittskurs.
  2. Berücksichtige FIFO.
  3. Prüfe, ob der Fonds 30 Prozent Teilfreistellung erhält.
  4. Kontrolliere freie Sparer-Pauschbeträge.
  5. Berücksichtige Verlusttöpfe.
  6. Prüfe bereits angesetzte Vorabpauschalen.
  7. Wähle einen liquiden Handelszeitpunkt.
  8. Nutze bei Bedarf eine Limit Order.
  9. Dokumentiere bei Auslandsbrokern eigene Steuerdaten.

Fünf typische Fehler

1. Durchschnittskurs mit FIFO-Steuerbasis verwechseln

Die ältesten Stücke können deutlich höhere Gewinne enthalten.

2. Teilfreistellung vergessen

Bei Aktienfonds ist häufig nur 70 Prozent des Gewinns steuerpflichtig.

3. Vorabpauschalen doppelt rechnen

Bereits angesetzte Vorabpauschalen mindern den späteren Veräußerungsgewinn.

4. Nur auf Steuer und nicht auf Spread achten

Schlechte Ausführung kann den Steuervorteil auffressen.

5. Freistellungsauftrag bei der falschen Bank liegen lassen

Der gesetzliche Pauschbetrag hilft nur praktisch, wenn er dort verfügbar ist, wo die Erträge entstehen.

FAQ

Wie viel Steuer zahle ich beim ETF-Verkauf?

Das hängt von Gewinn, Fondsart, Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag, Verlusttöpfen, Vorabpauschalen und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.

Gilt FIFO bei ETFs?

Ja, bei derselben Wertpapierposition im selben Depot gelten grundsätzlich die zuerst angeschafften Anteile als zuerst verkauft.

Kann ich ETF-Gewinne steuerfrei verkaufen?

Innerhalb eines noch freien Sparer-Pauschbetrags kann die Steuer auf den steuerpflichtigen Gewinn entfallen. Bei Aktienfonds reduziert die Teilfreistellung die Bemessungsgrundlage zusätzlich.

Wird die Vorabpauschale doppelt besteuert?

Nein. Bereits angesetzte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf grundsätzlich berücksichtigt.

Muss ich bei einem deutschen Broker selbst rechnen?

Normalerweise führt der Broker den Steuerabzug automatisch durch. Für Planung und Kontrolle ist es trotzdem sinnvoll, die Mechanik zu verstehen.

Fazit

Beim ETF-Verkauf ist der sichtbare Kursgewinn nur der Anfang der Rechnung.

FIFO bestimmt, welche Anschaffungstranchen verkauft werden. Die Teilfreistellung reduziert bei Aktienfonds die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage. Der Sparer-Pauschbetrag und Verlusttöpfe können die Belastung weiter senken. Und bereits versteuerte Vorabpauschalen verhindern, dass derselbe Ertrag beim Verkauf erneut vollständig besteuert wird.

Die wichtigste Erkenntnis lautet deshalb: Vor einem größeren ETF-Verkauf sollte man nicht nur den Kurs, sondern die steuerliche Historie der verkauften Stücke kennen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Quellen

administrator
Novalis ist unabhängiger Finanzautor bei The Kapital. Er analysiert Unternehmen, Aktien, Kapitalmärkte und Trading-Mechanismen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Primärquellen. Seine Arbeit legt Wert auf nachvollziehbare Annahmen, transparente Bewertungsmethoden und eine klare Trennung zwischen Fakten, Analyse und persönlicher Einschätzung.

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